WIRLITSCH – Kanzlei für Arbeitsrecht bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und die dazugehörigen Nebengebiete (z.B. Sozialrecht, Beamtenrecht). Wir sind hochspezialisiert und ausgewiesene Experten im Bereich des Arbeitsrechts. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, ein respektvolles Miteinander und gegenseitige Wertschätzung sind unser Fundament. Maßstab unserer Leistung ist eine engagierte und seriöse Interessenvertretung zur Lösung der Probleme unserer Mandanten.

 

 

WIRLITSCH - Kanzlei für Arbeitsrecht ist regional und überregional mit dem Standorten Konstanz und Stuttgart tätig. Gerne vereinbaren wir aber auch einen Termin außerhalb unseres Büros.

 

Gegnerfreiheit - ein bewährter Grundsatz
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, leitende Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des allgemeinen Dienstvertragsrechts, insbesondere Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht.

Auf Grund dieser Gegnerfreiheit, d. h. keine Vertretung von Arbeitgebern, können wir engagiert und stringent für die Interessen unserer Mandanten eintreten.

 

Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung im Arbeitsrecht
In individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und den Landes- und Oberlandesgerichten, den Sozial- und Verwaltungsgerichten in allen Instanzen.

Unter anderem gestalten und verhandeln wir Anstellungs- und Aufhebungsverträge und unterstützen Betriebs- und Personalräte bei Verhandlungen mit der Geschäftsführung (z. B. über Sozialplan und Interessensausgleich). Wir verfügen über große Expertise in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und der Mitbestimmung sowie des Konfliktmanagements.

Bei Insolvenzen verhandeln wir Interessensausgleiche und Sozialpläne für die Betriebsräte und Beschäftigten und vertreten diese z. B. auch im Gläubigerausschuss.

 

Schulungen von Betriebs- und Personalräten
Wir veranstalten regelmäßig Inhouse-Schulungen für Betriebsräte und Personalräte zu aktuellen und praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Themen (z. B. Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht, Wirtschaftsausschuss etc.).

Gleichzeitig sind unsere Anwälte und Anwältinnen als Referenten für arbeitsrechtliche Seminare bei verschiedenen arbeitnehmernahen Anbietern tätig.

 

Netzwerke im Arbeitsrecht
Wir kooperieren mit unserem bundesweiten Netzwerk "Arbeitnehmer Anwälte" bestehend aus 12 Anwaltskanzleien, die Experten im Arbeitsrecht sind.

Des Weiteren kooperieren wir seit Feburar 2012 mit der Schweizer Kanzlei StuderRechtsanwälte, um auch in grenzübergreifenden Angelegenheiten unsere Mandanten kompetent vertreten zu können.